Wenn Ihr Ehegatte und Sie die Scheidung einvernehmlich beschlossen haben, können Sie mit der Online-Scheidung Zeit und Geld sparen. Rechtsanwältin Dr. Christina Schmidt berät Sie gerne über die Voraussetzungen und den genauen Ablauf.

1. Was ist eine Online-Scheidung und wie läuft sie ab?

Auch wenn die Bezeichnung es nahelegt, kann eine Scheidung nicht komplett online durchgeführt werden. Bei der Online-Scheidung kann das Verfahren aber einfach über das Internet auf den Weg gebracht werden. Sie müssen dazu nicht erst Anwaltstermine wahrnehmen.

Wenn Sie Rechtsanwältin Dr. Christina Schmidt mit Ihrer Online-Scheidung beauftragen möchten, können Sie ihr dies per E-Mail mitteilen oder einfach das Kontaktformular auf unserer Webseite nutzen. Zusätzlich benötigt Frau Dr. Schmidt von Ihnen noch eine Vollmacht, damit sie Sie vertreten darf.

Die Scheidungsberatung und Korrespondenz, das Hin- und Herschicken von Schriftstücken usw. erfolgt dann auch meist per E-Mail. Selbstverständlich steht Ihnen Frau Dr. Schmidt aber auch telefonisch oder persönlich für Fragen zur Verfügung.

Auf Grundlage Ihrer Angaben wird umgehend der Scheidungsantrag formuliert und auf dem Postweg beim zuständigen Gericht eingereicht. Danach läuft dann alles wie in einem normalen Scheidungsverfahren ab:  Das Gericht stellt Ihrem Gatten den Scheidungsantrag durch Postzustellungsurkunde zu und setzt einen Scheidungstermin an.

Zum Scheidungstermin müssen Sie und Ihr Ehepartner in der Regel persönlich erscheinen. Auch der gerichtliche Scheidungsbeschluss wird zum Schluss nicht online versendet, sondern per Post zugestellt.

Der Ablauf des Verfahrens im Überblick:

  1. Kontaktaufnahme zur Kanzlei. Dies ist bundesweit möglich, Sie müssen nicht in München wohnen, um Christina Schmidt zu beauftragen.
  2. Angaben zu Namen und Anschriften der Ehegatten, letztem gemeinsamen Wohnort, Trennungsdatum, gemeinsamen Kindern usw.
  3. Erteilung einer Vollmacht.
  4. Informationen und Schriftstücke werden in erster Linie per E-Mail zwischen Ihnen und der Kanzlei hin und her geschickt.
  5. Formulierung und Zusendung des Scheidungsantrags an Sie per E-Mail. Nach Abstimmung mit Ihnen Einreichen des Antrags bei Gericht (Postweg).
  6. Zahlung des Gerichtskostenvorschusses.
  7. Weiterer Ablauf wie bei einem normalen Scheidungsverfahren.

2. Kosten- und Zeitersparnis durch Online-Scheidung

Die Online-Scheidung bietet Ihnen in erster Linie eine Zeitersparnis und ist bequemer. Sie können diese sofort von zu Hause aus in die Wege leiten, ohne zuvor erst einen Gesprächstermin in der Kanzlei wahrnehmen zu müssen. Auch Anfahrtswege entfallen auf diese Weise. Wie bei der normalen Scheidung, muss auch bei der Online-Scheidung grundsätzlich die mindestens einjährige Trennungszeit eingehalten werden.

Auch wenn Sie sich im Ausland aufhalten, profitieren Sie von der Online-Scheidung: Sie können ganz einfach von dort aus Rechtsanwältin Dr. Schmidt in Deutschland online beauftragen.

Die Scheidungskosten bei normaler Scheidung und Online-Scheidung sind grundsätzlich gleich, denn Anwälte müssen ihre Gebühren bei beidem nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen.

Dennoch lässt sich mit der Online-Scheidung Geld sparen, denn diese erfolgt in der Regel einvernehmlich: Nur einer der Ehegatten muss einen Scheidungsanwalt beauftragen. Der Antragsgegner – d. h. der andere Ehepartner – muss sich keinen Anwalt nehmen.  Er braucht dem Scheidungsantrag des Gatten vielmehr nur zuzustimmen. Dadurch sparen Sie die Gebühren für einen zweiten Rechtsanwalt. Außerdem erfolgt bei der einvernehmlichen Scheidung schon im Vorfeld eine Einigung über bestimmte Scheidungsfolgesachen. Auch dadurch lassen sich Kosten sparen, da das Gericht über diese dann nicht mehr verhandeln muss.

3. Für wen ist eine Onlinescheidung sinnvoll?

Die Online-Scheidung macht nur bei einvernehmlichen Scheidungen Sinn. Ihr Partner und Sie sollten beide die Scheidung wünschen. Wichtig ist außerdem, dass bereits eine Einigung über wesentliche Folgesachen getroffen wurde. Diese ist im Scheidungsantrag explizit zu erklären.

Zu klären sind z. B.

Nicht geeignet ist die Online-Scheidung für zerstrittene Paare oder solche, bei denen nur einer die Scheidung wünscht. Bei diesen muss meist über eine Fülle von Fragen detailliert verhandelt werden. Deshalb sollte sich jeder Partner einen eigenen Scheidungsanwalt nehmen, der ihn umfassend berät und vertritt.

Auch wenn große Vermögen im Spiel sind oder wenn einer der Gatten sich in einer schwächeren Position befindet, ist von der Online-Scheidung eher abzuraten. Wer z. B. in rechtlichen Dingen unerfahren ist oder als Ausländer eine Sprachbarriere hat, sollte auf jeden Fall einen eigenen Anwalt beauftragen, der sich für seine Interessen einsetzt.

Scheidungsanwältin Dr. Christina Schmidt bietet nicht nur in München, sondern bundesweit die Online-Scheidung an. Sie informiert Sie vorab ausführlich darüber, ob eine Online-Scheidung für Sie zu empfehlen ist.